AGB
AGB Allgemein
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juli 2020
des clever fit Franchisenehmers VK Bodyfit GmbH zur Nutzung der Einrichtung
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Nutzungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch
Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung Die
Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.
1.2 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit
Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14.
Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
2. STUDIONUTZUNG
2.1 Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Medium (Mitgliedskarte oder
Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitnahme des
entsprechenden Mediums ist der Zutritt in das Studio sowie die Nutzung von gebuchten
Zusatzleistungen nicht möglich.
2.2 Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden
Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung
der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist
befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der
Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen
zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.
2.3 Bargeldloses Zahlen
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall
können alle Produkte und Leistungen, die das Studio zusätzlich anbietet, vom Mitglied
ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das
Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das
Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen. Während der Laufzeit des
Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf
sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen,
Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Das
Guthaben verfällt, wenn das Mitglied das Guthaben nicht binnen der in Satz 1 genannten Frist
zurückverlangt.
2.4 Nutzung der Spinde
Das Studio stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur
Verfügung. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen wenn diese
auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
2.5 Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied
ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio behält sich
bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW
vor.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 Umgangen mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und
im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden.
Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums gesperrt.
3.2 Übertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft bei clever fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied
verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden
und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet
sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das
Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es
lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
durch das Studio bleibt unberührt.
3.3 Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums
Mit Erstausstellung und jeder Neuausstellung des Zutrittsmediums bei schuldhaftem Verlust
oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 29,90 fällig. Weist das
Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4 Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das
Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen,
dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu
tragen.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1 Fälligkeiten der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den
jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes
vereinbart ist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der
ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für das Zutrittsmedium sowie die
Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig.
4.2 Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der
Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die
dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.3 Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die
gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich
das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die
Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.4 Zusätzliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich
angebotenen Produkten und Leistungen, wie zum Beispiel der Gebrauch der Duschen. Für
das Mitglied können bei Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen weitere Kosten
anfallen.
5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
5.1 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit gemäß der vorderseitigen Tarifwahl. Wenn der
Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird,
verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist unter
Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.
5.2 Gratiszeit innerhalb der Laufzeit
Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um diesen Zeitraum. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums.
6. KÜNDIGUNG UND STILLLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1 Stilllegung des Vertrags
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit,
Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im
Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden.
Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- € an. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
6.2 Kündigung bei Umzug
Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, welche mehr als 30
Kilometer zum Studio-Standort entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu,
das mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gegen Vorlage einer
Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Für die
außerordentliche Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- €
erhoben.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1 Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu
konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel,
die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder
sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B.
Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche
Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu
überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen
diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 150,- geltend zu machen. Weist das
Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es
lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7.2 Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, sowie Tieren im Studio ist nicht gestattet.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände
und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des
Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Clubs oder eines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9. DATENSCHUTZ
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds
(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies
der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten
erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie
Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter
Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Das
Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen,
soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von
Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle
werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen
hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb
von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines
Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu
kündigen.
10.2 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
das Studio aufrechnen.
10.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt
AGB Biberach
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juli 2020
des clever fit Franchisenehmers Myo GmbH zur Nutzung der Einrichtung
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Nutzungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch
Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung Die
Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.
1.2 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit
Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14.
Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
2. STUDIONUTZUNG
2.1 Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Medium (Mitgliedskarte oder
Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitnahme des
entsprechenden Mediums ist der Zutritt in das Studio sowie die Nutzung von gebuchten
Zusatzleistungen nicht möglich.
2.2 Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden
Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung
der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist
befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der
Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen
zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.
2.3 Bargeldloses Zahlen
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall
können alle Produkte und Leistungen, die das Studio zusätzlich anbietet, vom Mitglied
ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das
Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das
Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen. Während der Laufzeit des
Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf
sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen,
Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Das
Guthaben verfällt, wenn das Mitglied das Guthaben nicht binnen der in Satz 1 genannten Frist
zurückverlangt.
2.4 Nutzung der Spinde
Das Studio stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur
Verfügung. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen wenn diese
auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
2.5 Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied
ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio behält sich
bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW
vor.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 Umgangen mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und
im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden.
Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums gesperrt.
3.2 Übertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft bei clever fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied
verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden
und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet
sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das
Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es
lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
durch das Studio bleibt unberührt.
3.3 Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums
Mit Erstausstellung und jeder Neuausstellung des Zutrittsmediums bei schuldhaftem Verlust
oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 29,90 fällig. Weist das
Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4 Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das
Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen,
dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu
tragen.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1 Fälligkeiten der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den
jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes
vereinbart ist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der
ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für das Zutrittsmedium sowie die
Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig.
4.2 Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der
Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die
dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.3 Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die
gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich
das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die
Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.4 Zusätzliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich
angebotenen Produkten und Leistungen, wie zum Beispiel der Gebrauch der Duschen. Für
das Mitglied können bei Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen weitere Kosten
anfallen.
5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
5.1 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit gemäß der vorderseitigen Tarifwahl. Wenn der
Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird,
verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist unter
Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.
5.2 Gratiszeit innerhalb der Laufzeit
Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um diesen Zeitraum. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums.
6. KÜNDIGUNG UND STILLLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1 Stilllegung des Vertrags
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit,
Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im
Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden.
Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- € an. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
6.2 Kündigung bei Umzug
Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, welche mehr als 30
Kilometer zum Studio-Standort entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu,
das mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gegen Vorlage einer
Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Für die
außerordentliche Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- €
erhoben.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1 Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu
konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel,
die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder
sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B.
Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche
Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu
überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen
diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 150,- geltend zu machen. Weist das
Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es
lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7.2 Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, sowie Tieren im Studio ist nicht gestattet.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände
und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des
Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Clubs oder eines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9. DATENSCHUTZ
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds
(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies
der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten
erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie
Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter
Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Das
Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen,
soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von
Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle
werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen
hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb
von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines
Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu
kündigen.
10.2 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
das Studio aufrechnen.
10.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
AGB Bregenz
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juli 2020
des clever fit Franchisenehmers VK Bodyfit Österreich GmbH zur Nutzung der Einrichtung
1. Geltungsbereich
1.1. Nutzungsumfang
Für sämtliche Leistungen der VK-Bodyfit Österreich GmbH (im Folgenden kurz: Anbieter) sowie sämtliche Rechte und Pflichten aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
1.2. Mitglied
Mitglied im Sinn der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jene Personen, die mit dem Anbieter einen aufrechten Mitgliedsvertrag haben.
1.3 Vertragsgegenstand
Gegenstand des zwischen dem Anbieter und dem Mitglied abgeschlossenen Vertrages bildet die Nutzung der in den vom Anbieter betriebenen Studios zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte.
1.4 Jugendliche
Für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft bei dem Anbieter nicht möglich.
2. Vertragsabschluss
2.1. Schriftlichkeit
Ein Mitgliedsvertrag zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedes zustande, wobei bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des jeweils Erziehungsberechtigten möglich ist.
2.2. Zutrittsmedium
Bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitgliedsarmbandes, welches dem Mitglied den Zutritt zum jeweils von dem Anbieter betriebenen Studios ermöglicht.
2.3. Zutritt
Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages und nach jeweils pünktlicher Zahlung des anfallenden Mitgliedsbeitrages ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten gemäß Aushang das jeweiligen vom Anbieter betriebene Studio zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte nach Maßgabe der Hausordnung zu benützen. Ohne Mitnahme des entsprechenden Zutrittsmediums ist der Zutritt in das jeweilige Studio sowie die Nutzung der dort je angebotenen Leistungen nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Mit Abschluss der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Mitglied die Hausordnung des jeweiligen Studios in der jeweils aktuellen Fassung gemäß Aushang einzuhalten. Insbesondere enthält die Hausordnung Regelungen zur zulässigen und sicheren Nutzung der Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte des Studios und der je dort angebotenen allfälligen sonstigen Leistungen. Auch dient die Hausordnung insbesondere der Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal des Studios ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung
eines geordneten Betriebes des Studios notwendig ist, die Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung im Einzelfall auch mit Weisungen zu bewirken. Das Mitglied hat den Weisungen des jeweiligen Personales jedenfalls Folge zu leisten.
2.5. Bargeldloser Zahlungsverkehr
Der Anbieter ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die der Anbieter anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen. Während der Laufzeit eines Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen, Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht.
2.6. Nutzung der Spinde
Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen nur zur Verwahrung von Gegenständen während der Nutzung des Studios verwendet werden und sind danach vollständig entleert und sauber zu verlassen. Der Anbieter ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese zweckwidrig verwendet werden. Der Anbieter ist weiteren berechtigt für die Verwahrung von Gegenständen ein angemessenes Verwahrungsentgelt zu verrechnen.
2.7. Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während dessen Anwesenheit im jeweiligen Studio des Anbieters genutzt werden. Der Anbieter behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des jeweiligen PKW sowie die Verrechnung eines angemessenen Benützungsentgeltes vor.
3. Pflichten des Mitgliedes
3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich dem Anbieter zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums gesperrt.
3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes bei dem Anbieter ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches durch den Anbieter bleibt davon aber jedenfalls unberührt.
3.3. Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums
Bei jeder Erstausstellung des Zutrittsmediums und jeder Neuausstellung desselben im Falle eines schuldhaftem Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung durch das Mitglied, wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 29,90 fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten betreffend die Person des jeweiligen Mitgliedes, wie beispielshaft Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. hat das Mitglied dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Allfällige Kosten, welche dem Anbieter dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung von Daten im oben angeführten Sinne nicht unverzüglich und schriftlich mitteilt, sind vom
Mitglied zu tragen.
4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
4.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Die Gebühren für das Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig.
4.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten sowie ein dadurch allfällig bei dem Anbieter entstandener Schaden durch das jeweilige Mitglied zu tragen.
4.3. Zahlungsverzug
Der Anbieter behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wobei darunter jedenfalls auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung fallen
4.4. Zusätzliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag umfasst das Entgelt für jene Leistungen, die jeweils in der einem Studio zugeordneten Hausordnung für das jeweilige Studio dargestellt sind. Für das Mitglied können daher bei Inanspruchnahme darüber hinausgehender zusätzlicher Leistungen, wie zum Beispiel für den Gebrauch von Duschen, weitere Kosten anfallen.
5. Dauer der Mitgliedschaft
Der Mitgliedsvertrag (Mitgliedschaft)wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6. Kündigung und Ruhendstellung der Mitgliedschaft
6.1. Kündigung des Vertrages
Für die ersten zwölf Monate ab Beginn des Mitgliedsvertrages verzichten die Vertragsparteien auf das Recht zur (ordentlichen) Kündigung des Mitgliedsvertrages. Nach Ablauf dieser 12-monatigen Mindestlaufzeit kann der Mitgliedsvertrag erst wieder zum Ende eines Laufzeithalbjahres gekündigt werden.
6.2. Ruhendstellung der Mitgliedschaft
Im Fall einer ärztlich nachgewiesenen längerfristigen Krankheit (über 8 Wochen Dauer), einer Schwangerschaft oder ähnlichen schwerwiegenden Gründen, kann im Einvernehmen zwischen dem Mitglied und dem Anbieter für einen im Voraus definierten Zeitraum die Mitgliedschaft einmalig ruhend gestellt werden. Die Maximaldauer einer solchen Ruhendstellung beträgt in der Regel 6 Monate. Für die Dauer einer solchen Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Für den Fall, dass die Ruhendstellung innerhalb der ersten zwölf Monate ab Vertragsschluss eintritt, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit um die Dauer der vereinbarten Ruhendstellung. Für die Ruhendstellung wird dem Mitglied eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- verrechnet.
6.3. Kündigung aus wichtigem Grund
Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
• Der Verzug der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied trotz erfolgter einmaliger Mahnung;
• Die Verletzung der Hausordnung durch das Mitglied;
• Die zerstörerische Handhabung der zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegenstände und baulichen Einheiten durch das Mitglied;
• Beleidigendes, anstößiges oder unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern sowie gegen über Mitarbeiten des Anbieters;
• Handlungen und Äußerungen eines Mitgliedes, die für den Anbieter geschäftsschädigend sind;
• Handlungen eines Mitgliedes, welche darauf abzielen den Kundenstock des Anbieters zu reduzieren (Abwerbung).
6.4. Kündigung bei Umzug
Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes durch ein Mitglied in eine andere Gemeinde/Stadt, welche mehr als 30 Kilometer zum bisher vom Mitglied genutzten Studios des Anbieters entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Sonderkündigungsrecht ist binnen einer Frist von vier Wochen ab Begründung des neuen Hauptwohnsitzes gegen Vorlage eines Auszuges aus dem Zentralen Melderegisters betreffend das Mitglied jeweils zum Monatsende auszuüben. Für diese außerordentliche Kündigung bei Umzug wird dem Mitglied eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- verrechnet.
7. Verhalten im Studio
7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände
In den vom Anbieter betriebenen Studios ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke odersonstige verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und / oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet Waffen, explosive Stoffe und sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachen in die jeweils vom Anbieter betriebenen Studios einzubringen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist der Anbieter berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 150,- gegenüber dem Mitglied geltend zu machen.
7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Ehegatten und Kindern) sowie Tieren durch Mitglieder in ein von dem Anbieter betriebenes Studio ist nicht gestattet.
8. Haftungsbeschränkung
Für Schäden an der Person eines Mitgliedes oder für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Eine Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
9. Betriebszeit
Die jeweilige Betriebszeit der von Anbieter betriebenen Studios wird durch Aushang bekanntgemacht. Der Anbieter hat das Recht die Betriebszeiten jederzeit abzuändern.
9.1. Datenschutz
Der Anbieter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst. Der Anbieter speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen
und des Trainingsbetriebes verwendet. Ebenso überwacht der Anbieter Teile des Studios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils geltenden Fassung werden durch den Anbieter eingehalten. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied ist nicht berechtigt, mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aus welchem Titel auch immer gegen die Forderungen des Anbieters aufzurechnen.
10.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und des Anbieters unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.
10.3. Inhalte dieser AGB
Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sind jederzeit auf der Internethomepage des Anbieters abrufbar. Jedenfalls behält sich der Anbieter die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft vor. Die Änderungen werden jeweils wirksam, wenn der Anbieter auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und dieses nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruches des Mitgliedes ist der Anbieter berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
AGB Metzingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand September 2020
des clever fit Franchisenehmers cf Fitness Metzingen GmbH zur Nutzung der Einrichtung
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1 Nutzungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch
Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung Die
Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaftsvereinbarung möglich.
1.2 Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit
Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14.
Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
2. STUDIONUTZUNG
2.1 Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Medium (Mitgliedskarte oder
Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitnahme des
entsprechenden Mediums ist der Zutritt in das Studio sowie die Nutzung von gebuchten
Zusatzleistungen nicht möglich.
2.2 Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden
Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung
der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist
befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der
Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen
zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.
2.3 Bargeldloses Zahlen
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall
können alle Produkte und Leistungen, die das Studio zusätzlich anbietet, vom Mitglied
ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das
Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladung sowie das
Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten im Einzelfall festlegen. Während der Laufzeit des
Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf
sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen,
Verrechnung mit Mitgliedsbeträgen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Das
Guthaben verfällt, wenn das Mitglied das Guthaben nicht binnen der in Satz 1 genannten Frist
zurückverlangt.
2.4 Nutzung der Spinde
Das Studio stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur
Verfügung. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen wenn diese
auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
2.5 Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied
ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio behält sich
bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW
vor.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1 Umgangen mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und
im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden.
Nach Meldung des Verlusts wird die Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums gesperrt.
3.2 Übertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft bei clever fit ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied
verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden
und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet
sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 150,-. Weist das
Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es
lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
durch das Studio bleibt unberührt.
3.3 Gebühr bei Ausstellung des Zutrittsmediums
Mit Erstausstellung und jeder Neuausstellung des Zutrittsmediums bei schuldhaftem Verlust
oder Beschädigung wird eine Aktivierungsgebühr in Höhe von EUR 19,90 fällig. Weist das
Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4 Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das
Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen,
dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu
tragen.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1 Fälligkeiten der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den
jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes
vereinbart ist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der
ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die Gebühren für das Zutrittsmedium sowie die
Verwaltungspauschale sind bei Vertragsabschluss fällig.
4.2 Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der
Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die
dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.3 Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die
gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich
das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die
Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.4 Zusätzliche Kosten
Der Mitgliedsbeitrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich
angebotenen Produkten und Leistungen, wie zum Beispiel der Gebrauch der Duschen. Für
das Mitglied können bei Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen weitere Kosten
anfallen.
5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
5.1 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit gemäß der vorderseitigen Tarifwahl. Wenn der
Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird,
verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist unter
Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.
5.2 Gratiszeit innerhalb der Laufzeit
Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um diesen Zeitraum. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums.
6. KÜNDIGUNG UND STILLLEGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1 Stilllegung des Vertrags
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit,
Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im
Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden.
Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- € an. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
6.2 Kündigung bei Umzug
Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde, welche mehr als 30
Kilometer zum Studio-Standort entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu,
das mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gegen Vorlage einer
Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Für die
außerordentliche Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- €
erhoben.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1 Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu
konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel,
die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder
sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B.
Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche
Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu
überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen
diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 150,- geltend zu machen. Weist das
Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es
lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7.2 Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, sowie Tieren im Studio ist nicht gestattet.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände
und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des
Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Clubs oder eines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9. DATENSCHUTZ
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds
(einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies
der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten
erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie
Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter
Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet. Das
Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen,
soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von
Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle
werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen
hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb
von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines
Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu
kündigen.
10.2 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
das Studio aufrechnen.
10.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.